Am 13. Dezember 2006 trat die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Kraft. Im März 2007 ratifizierte auch die Bundesrepublik dieses Übereinkommen. Die sogenannte „UN-Behindertenrechtskonvention“ trat schließlich im März 2009 für Deutschland verbindlich in Kraft. Die deutsche Politik verpflichtete sich damit genügend geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine gleichberechtigte Teilhabe der in Deutschland lebenden Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Durch die UN-Konvention entstanden neue Ziele und Vorgaben: Zum Beispiel ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung nun ausdrücklich verboten. Zugleich werden ihnen alle bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte zugesprochen. Ihnen soll es möglich sein, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Neben der UN-Konvention hatte es schon zuvor zwei wichtige Bausteine der internationalen Politik auf dem Weg zur Gleichstellung gegeben: „Das Weltaktionsprogramm für Menschen mit Behinderungen“ aus dem Jahr 1982 und die „Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen“ aus dem Jahr 1993. Durch das Weltaktionsprogramm kam erstmals ein rechtebasierter Ansatz im politischen Diskurs auf. Die Rahmenbestimmungen enthielten politische Empfehlungen für 22 Bereiche, in denen für eine volle gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung gesorgt werden sollte.
Barrierefreiheit und Chancengleichheit
Wer mit einer Behinderung am öffentlichen Leben teilnimmt, stößt jedoch noch häufig auf Hindernisse. Beispielsweise ist Barrierefreiheit in öffenlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln noch nicht flächendeckend gewährleistet. Hilfe und Unterstützung ist nicht überall gegeben, wo sie benötigt wird. Und auch auf dem Arbeitsmarkt haben es viele Menschen mit Behinderung schwer.
Die Tony-Marshall-Stiftung
Tony Marshall setzt sich seit 1999 intensiv für die Förderung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein. „Anlass war unsere behinderte Tochter. Mit der Stiftung machen wir was möglich ist. Manchmal wünsche ich mir doch größere finanzielle Zuwendungen.“ Gemeinsam mit seiner Tochter Stella, die seit ihrer Geburt an Infantiler Zerebralparese und Epilepsie erkrankt ist, gründete er die „Tony-Marshall-Stiftung“. Sie sorgt für finanzielle Unterstützung von Menschen mit Behinderung und fördert auch die Entwicklung neuer Wohn- und Beschäftigungsformen sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Da die öffentlichen Förderungen hierfür nicht reichen, versucht die Stiftung durch private Finanzmittel Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung auch für die Zukunft zu sichern.
Guildo Horn mit verschiedenen Projekten
Auch Guildo Horn lebt die Gleichstellung ganz selbstverständlich. In seiner TV-Talkshow „Guildo und seine Gäste“ (SWR) lud er Menschen mit geistiger Behinderung ein und sprach mit ihnen über ihre Erfahrungen, persönliche Empfindungen und das Tagesgeschehen. Ähnliches tat er in der ARD-Reportage „Selbstbestimmt! Die Reportage: Guildo Horn sucht das Glück“. Anfang dieser Woche untersuchte er in einer Dokumentation für den Pay-TV-Sender SKY die deutschen Bundesligastadien auf einen behindertengerechten Aufbau. In seinen „Barrierechecks“ überprüfte er, wie hoch der Stadiongenuss für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen ist. Außerdem trat der Sänger auch schon mehrfach gemeinsam mit „Tabuwta“, einer Band der Lebenshilfe Nordhorn, auf. „Ich habe ein soziales Jahr in einer Behinderteneinrichtung absolviert. Ich habe dann gemerkt, dass das mein Ding ist. Dann habe ich Pädagogik studiert und habe danach mit Behinderten viel musiziert.“ Für Guildo Horn ist Inklusion eines der zentralen Themen in seinem Leben. Und mit seinem Engagement zeigt er der Gesellschaft zugleich, wie es gehen kann. „Ich habe mich letztes Jahr nochmal zum ‚ESC‘ beworben als Pate für eine Behindertenband, eine inklusive Band mit körperlich und geistig Behinderten.“