Strafe droht: Das sollten Autofahrer beachten

Strafe droht: Das sollten Autofahrer beachten

Es gibt immer Neues zu beachten

Wer mit dem Auto unterwegs ist, weiß, wie viel schon auf ein paar Metern Fahrt schiefgehen kann. Kommt dann auch noch das Fehlverhalten einiger Verkehrsteilnehmer dazu, führt dies nicht nur zu zähem Verkehr sondern oft auch zu gefährlichen Situationen. Um einem bestimmten, sehr geläufigen Problem nun Herr zu werden, soll ein neues Verkehrsschild Autofahrer darauf hinweisen, dass das bisherige Verhalten nicht mehr geduldet wird.

Ein Durcheinander von Verkehrsschildern

Ein sehr nerviges Problem für alle Verkehrsteilnehmer ist das Parken in zweiter Reihe. Lieferanten und Postboten müssen oft in zweiter Reihe parken, um ihre Waren be- oder entladen oder Pakete ausliefern zu können. Dadurch werden Fahrtwege oftmals zugeparkt und der Verkehr gerät ins Stocken, wenn er nicht sogar völlig zum Erliegen kommt. Das neue Verkehrsschild soll dieses Problem beheben. Die Bundesregierung hat sogar schon ein Bild in den sozialen Medien gepostet, wie das Schild aussehen soll. Sie rät den Autofahrern, sich dieses Schild besonders gut einzuprägen.

Das neue Verkehrsschild "Ladezone" ist ein blaues Schild mit der Aufschrift Ladezone und dem bekannten Halteverbotszeichen. In Zukunft soll es solche Flächen, die ausschließlich zum Be- und Entladen bestimmt sind, kennzeichnen. Dies dürfen dann nur Lieferanten und Postboten. Allen anderen ist das Halten dort untersagt. Doch das ist nicht das einzige, was nun bald neu beschlossen werden soll. Länder und Kommunen sollen bald selbst die Möglichkeit haben, verkehrsrechtliche Entscheidungen aufgrund des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes selbst zu treffen. All diese Änderungen sollen bezwecken, dass der Verkehr für alle Beteiligten sicher ist und fließt.

In den Entscheidungsbereich von Ländern und Kommunen sollen bald einige Punkte fallen. Dazu gehört zum Beispiel das Einrichten von Tempo-30-Zonen. Jede Stadt darf dann selbst entscheiden, in welchen Bereichen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gefahren werden darf. Auch das Bauen von Fußgängerüberwegen oder Sonderfahrspuren für Busse oder für verschiedene Mobilitätsformen obliegt dann ihrer Verantwortung. Bei Bedarf kann das Parken für Bewohner flexibler gestaltet werden. Außerdem dürfen Flächen für Radfahrer und Fußgänger eingerichtet werden. Damit wird den Städten und Kommunen nun deutlich mehr Freiheit der Verkehrsgestaltung eingeräumt. Das erspart vielen die langen bürokratischen Wege, um etwas verändern zu können.

Adrian
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