Einspruch gegen Grundsteuer
Sie ist noch nicht alt und schon gibt es die ersten Einspruchsverfahren. Die Grundsteuer muss sich stellen und so fällen Gerichte bald Urteile, welche über die eigentliche Steuerlast entscheiden. Davon betroffen sind Millionen Grundstücksbesitzer in Deutschland, die mit spannendem Blick auf die Entscheidungen der Gerichte blicken.
Derzeit prüfen die zuständigen Gerichte, ob der Einspruch, den bereits Millionen Bürger eingereicht haben, berechtigt ist. Die neu eingeführte Grundsteuer könnte nach Auffassung der Kläger nämlich verfassungswidrig sein. Welche Entscheidung am Ende tatsächlich gefällt wird, entscheidet über die Steuerlast für die Grundstücksbesitzer.
Es hängt viel davon ab
Zur Einführung der neu gestalteten Grundsteuer gab es viel Aufregung und Aufsehen. Millionen Menschen müssen seit der Einführung eine weitere Steuererklärung abgeben und haben so einen erhöhten Mehraufwand. Und das nur, weil sie ein oder mehrere Grundstücke in Deutschland besitzen.
Einige Experten sind nach eingehender Prüfung nun dazu gekommen, dass diese Steuer gegen die Verfassung spricht und somit verfassungswidrig ist. Gegen die erhaltenen Grundsteuerbescheide, die im Zusammenhang mit der eingereichten Grundsteuererklärung vom Finanzamt versendet wurde, haben zahlreiche Bürger nun Einspruch eingereicht.
Kläger erhalten große Unterstützung
Sowohl der Bund der Steuerzahler als auch der Verband Haus & Grund haben jetzt ihre Unterstützung zu den ersten Musterklagen zugesagt. Diese richten sich gegen die Grundsteuerbewertung. Die ersten Bundesländer, die sich nun damit befassen müssen, sind Berlin und Rheinland-Pfalz.
Das Bewertungsmodell wird jedoch auch in weiteren Bundesländern angewandt und so könnten weitere Klagen in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen folgen. Alle diese Bundesländer nutzen das gleiche, jetzt strittige Verfahren.
Alle übrigen Bundesländer berechnen die Grundsteuer basierend auf eigenen Modellen. An diesen bestehen bislang keine Zweifel zur Verfassungsmäßigkeit. Die erste Bewertung wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig bewertet. Jetzt soll die Überarbeitung der Bewertung unterzogen werden. Die neuen Modelle zur Grundsteuer sowie die Urteile haben also am Ende eine große Auswirkung auf die Steuerlast, welche die Grundstücksbesitzer tatsächlich abführen müssen.