Udo Jürgens` Erbstreit verstummt

Udo Jürgens Testament: Erbstreit mit Gloria beigelegt

Gerichtsbeschluss

Endlich verstummen die Misstöne in der Erbengemeinschaft von Udo Jürgens. Über ein Jahr hatte ein Erbstreit getobt, denn Tochter Gloria wollte das Erbe nicht akzeptieren – nun gebot ein Gericht Einhalt.

Udo Jürgens
Udo Jürgens starb im Dezember 2014.

Nach dem Tod von Udo Jürgens tobte in der Erbengemeinschaft ein Streit. Seine uneheliche Tochter Gloria wollte das Testament ihres Vaters nicht akzeptieren, witterte eine ungerechte Verteilung und die Verschleierung von Vermögensanteilen. Nun entschied sich der Fall vor Gericht – und Gloria verlor. Dementsprechend wird das Erbe, das über 50 Millionen Euro umfassen soll, dem Testament entsprechend aufgeteilt.

Gloria ist Vermächtnisnehmerin

Während Udo Jürgens` Kinder John und Jenny als Haupterben festgehalten wurden, sollen die unehelichen Töchter Gloria und Sonja jedoch nur als Vermächtnisnehmerin mit Pflichtanteil bedacht werden. Das berichtet die BILD-Zeitung, der Unterlagen aus dem Prozess vorliegen. Demnach konnten alle Vorwürfe von Gloria entkräftet werden.

Unter anderem hatte die Studentin behauptet, es seien ohne Berechtigung ein Motorboot, eine Wohnung und auch ein Dalí-Werk nicht in der Erbaufteilung berücksichtigt worden. Zudem forderte sie die Auszahlung eines Sparkontos, das ihr Vater für sie angelegt hatte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass sich Jürgens noch vor seinem Tod von Gloria „distanziert“ habe und dementsprechend zu Lebzeiten keine Auszahlung erfolgte.

Gloria wird nun mit einem Pflichtanteil bedacht, der über acht Millionen Euro beträgt. Bereits kurz nach dem Tod von Udo Jürgens hatte sie sich benachteiligt gefühlt. Demnach habe sie erst durch die Medien von dem Tod ihres Vaters erfahren.

Melanie Gladbach
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