Nicht mehr in der Mediathek, dank Rainhard Mey
Man könnte meinen, der Schlagersänger Stefan Mross hätte sich einen Imagewechsel zum Bad Boy zulegen wollen: gleich zweimal war er in den vergangenen Wochen in Auseinandersetzungen verwickelt!
In der ARD Mediathek musste jetzt ein Teil der Sendung, nämlich die Rubrik "Die Geschichte Deines Lebens", rausgeschnitten werden. Normalerweise überrascht Stefan Mross gern mit einer personalisierten Gesangseinlage. Die Person, für die er dann eine auf sie zugeschnittene Version eines Songklassikers singt, freut sich immer sehr - oft ist es eine Dame aus dem Publikum. Doch leider ist dieses wohlgemeinte und beliebte Segment am vergangenen Wochenende schon zum zweiten Mal Auslöser eines Rechtsstreits geworden.
In der letzten Sendung des beliebten Schlagerformats war die 80jährige Uschi die glückliche Auserwählte. Mross sang zur Melodie von "Über den Wolken" einen Text nur für die pensionierte Fluglehrerin.
Rainhard Mey, von dem das Lied ursprünglich stammt, fackelte daraufhin nicht lange und erwirkte durch seine Anwälte, dass sich niemand mehr diesen Teil der Sendung öffentlich anschauen kann. Denn seiner Ansicht nach handelt es sich bei Mross' Version um eine widerrechtliche Aneignung. Obwohl er und sein Anwaltteam bereits dafür bekannt sind, dass sie bei der Verwendung seines Namens oder seiner Melodien keinen Spaß verstehen, ist es nicht das erste Mal, dass Mross für seine Umdichtungen Ärger bekommt.
Es passierte schonmal
Der oben beschriebene Vorfall war kein Einzelfall. Bereits im Juni beschwerte sich ein Musiker, weil Stefan Mross seinen Song verwendete, um der Zuschauerin Monika aus Baden-Württemberg eine Freude machen wollte und ihr ein Lied widmete. Dieses Lied war der Hit "Bruttosozialprodukt" der Band Geier Sturzflug von 1982. Der Sänger dieser Band, Friedel Geratsch, war daraufhin sehr verärgert, denn seiner Ansicht nach hätte die Redaktion der Schlagersendung die Erlaubnis des Musikers einholen und Gebühren zahlen müssen.
Die Antwort der Redaktion, die sie gegenüber der BILD äußerte, war, dass es sich um eine Parodie handle und man müsse sich daher an keinerlei Urheberrechts halten müsse. Aber die GEMA, die sich um die Einhaltung von musikalischen Leistungsschutzrechten kümmert, wies diese Argumentation von der Hand. Da der Text lediglich umgeschrieben wurde, sehen sie in Mross' Darbietung eindeutig eine Bearbeitung des Originals und dafür hätte um Erlaubnis gefragt werden müssen.
Hat Stefan Mross einfach nur Pech oder hat er es womöglich darauf angelegt? Wir wissen es nicht, aber in jedem Fall sind die Leidtragenden die beiden Zuschauerinnen Monika und Uschi, die sich ihren besonderen Fernsehmoment jetzt nicht erneut anschauen und dabei in Erinnerungen schwelgen können.