Medienberichten zufolge habe Dieter Bohlen beim Europäischen Gerichtshof Klage erhoben: Seine Menschenrechte seien durch eine Werbung der Tabakmarke „Lucky Strike“ verletzt worden. Die Richter in Straßburg sahen das Privatleben des Pop-Titanen jedoch nicht gefährdet und wiesen die Klage ab. Prinz August von Hannover erging es mit einer Werbung der Marke ähnlich. Auch er klagte, doch der Gerichtshof sah keinen Grund für eine Menschenrechtsverletzung.
Dieter Bohlen klagt
2003 benutzte der Tabakwaren-Hersteller „Lucky Strike“ Dieter Bohlens Namen unerlaubt für eine Plakatwerbung, was Dieter Bohlen als Verletzung seiner Privatsphäre wahrnahm. Der Musikproduzent zog daraufhin vor den Straßburger Gerichtshof.
Im gleichen Jahr war Dieter Bohlens Buch „Hinter den Kulissen“ erschienen, in welchem er etliche Passagen schwärzen lassen musste, da sich viele Prominente in ihrer Privatsphäre beschnitten sahen. Auf dem Werbeplakat von „Lucky Strike“ stand der Satz „Schau mal lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher!“, wobei die Worte „lieber“, „einfach“ und „super“ geschwärzt waren.
Bei Prinz August von Hannover bildete „Lucky Strike“ eine zerknitterte Zigarettenschachtel mit den Worten „War das Ernst? Oder August“, nach einer heißen Diskussion des Prinzen mit einem TV-Journalisten, ab.