Tausende betroffen: Das müssen Mieter jetzt wissen
Wie jedes Jahr steht auch in diesem bald für viele Mieterinnen und Mieter die Nebenkostenabrechnung an. Und die meisten staunen nicht schlecht über die Höhe. Sie haben jeden Monat ihre Miete mit den Nebenkosten bezahlt und am Ende des Jahres steht schon wieder eine hohe Nachzahlungsbetrag an. Da fragen sich viele, ob all die Posten, die in der Betriebskostenrechnung angegeben sind, überhaupt vom Mieter zu bezahlen sind. Und in welcher Höhe sind sie gerechtfertigt? Alles Notwendige zur Nebenkostenabrechnung gibt es hier zum Nachlesen.
Das gehört in die Nebenkostenabrechnung
Als erstes muss man als Mieter wissen, was überhaupt in die Nebenkostenabrechnung gehört Jeder weiß, dass die Heizungs- und Warmwasserkosten auf der Abrechnung zu finden sind. Es gibt aber noch 14 weitere Kosten-Arten, die ebenfalls vom Mieter zu übernehmen sind. Dazu gehören die Straßenreinigung und die Müllabfuhr, das Abwasser, die Grundgebühr und die Wohngebäudeversicherung. Die Kosten sind auch nur dann zu zahlen, wenn es im Mietvertrag auch ausdrücklich so regelt ist. Unabhängig davon müssen auf jeden Fall die berechneten Heizkosten vom Mieter bezahlt werden.
Die Frist ist einzuhalten
Allerdings muss der Vermieter dem Mieter die Nebenkostenabrechnung innerhalb einer bestimmten Frist zustellen. Die Gesetzgebung ist da eindeutig: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Stellt er sie dem Mieter später zu, und hat er diese verspätete Zustellung selbst verschuldet, verfällt der Anspruch auf die Nachzahlung. Außerdem muss der Vermieter nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit handeln. Er darf den Mieter also nur mit den Betriebskosten belasten, die angemessen und notwendig sind.
Diese Angaben gehören in die Abrechnung
Laut Statistik der Mietervereine sind fast 50 Prozent der Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft. Eine Prüfung lohnt sich auf jeden Fall. Denn es gibt bestimmte Angaben, die unbedingt in die Betriebsabrechnung gehören. Angegeben sein muss auf jeden Fall der Abrechnungszeitraum, Erläuterung des Umlageschlüssels, die Aufstellung der Gesamtkosten, die Berechnung des Mieteranteils, die Verrechnung der Vorauszahlungen und die Summe der Rückzahlung oder Nachzahlung.
Die Rechte der Mieter
Natürlich müssen die Mieter die Nebenkostenabrechnung nicht einfach so hinnehmen. Innerhalb von 12 Monaten muss er Widerspruch gegen die Abrechnung einreichen. Er hat das Recht dazu, die Belege einzusehen, Wird der Vermieter nicht in unzumutbarem Maße beeinträchtigt, dürfen die Nachweise opiert, gescannt oder abfotografiert werden. Wohnt der Mieter zu weit weg, hat er sogar einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihm Kopien der Belege zugesendet werden. Verweigert der Vermieter ihm das, kann der Mieter die laufenden Nebenkostenvorauszahlungen erst einmal einbehalten. Es lohnt sich für die Mieter auf jeden Fall, ihre Nebenkostenabrechnung zu prüfen oder prüfen zu lassen.