Kunden verwirrt: Hier muss man die PIN eingeben
Wer im Supermarkt an der Kasse seinen Einkauf mit der EC-Karte zahlen möchte, ist oftmals verwundert. Dass man bei einer großen Summe seine PIN eingeben muss, um die Abbuchung zu authorisieren, scheint vielen glasklar. Schließlich will man als Verbraucher vor unbefugtem Zugriff auf das eigene Konto geschützt werden. Doch viele werden sich fragen, wieso eine PIN auch bei kleinen Beträgen notwendig ist. Wir klären auf.
Kontaktloses Bezahlen vereinfacht vieles
Während der Corona-Pandemie rieten Experten, so wenig wie möglich zu berühren, um das Ansteckungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Durch das kontaktlose Bezahlen mit der Karte wurden nicht nur die Kontakte verringert. Das Zahlen wurde auch deutlich einfacher. Die Karte wird dabei einfach auf das Kartenlesegerät gehalten und schon ist der Einkauf innerhalb weniger Sekunden bezahlt. Nur wenn die Beträge größer waren, musste eine PIN eingegeben werden. Durch die Vereinfachungen entfiel das Zahlen mit Scheinen und Münzen.
Es gibt eine Obergrenze
Doch vielen wird beim Einkaufen aufgefallen sein, dass sie ab einem bestimmten Betrag doch wieder die PIN eingeben müssen. Dies liegt daran, dass es ein Limit gibt, um die Kunden zu schützen. Das kontaktlose Bezahlen ist seit 2016 möglich. Der Betrag wurde damals auf 25 Euro festgelegt. Wer also für 24,99 Euro einkaufte, musste keine PIN eingeben. Kosteten die Waren 25,01 Euro, verlangte das Kartensystem die PIN. Aufgrund der Corona-Krise wurde das Limit auf 50 Euro hochgesetzt. Ein weiterer Grund war, dass inzwischen jede zweite Kartenzahlung kontaktlos erfolgte.
Die PSD2-Richtlinie
Möglich ist das kontaktlose Bezahlen augrund einer europäischen PSD2-Richtlinie. Hierin sind Vorgaben für die Art der Zahlung festgelegt. Dazu zählt nicht nur die Obergrenze von 50 Euro. Es gibt auch eine Grenze für aufeinanderfolgende Transaktionen. Diese liegt normalerweise bei 150 Euro für höchstens fünf kontaktlose Transaktionen. Die Vorgaben können von den Sparkassen, Kreditinstituten und Volksbanken selbst vorgegeben werden. Diese Grenzen wurden eingeführt, um den Kunden im Falle eines Diebstahls zu schützen und den Schaden möglichst klein zu halten.
Andere Zahlungsmöglichkeiten
Seit einiger Zeit ist es auch möglich, den Einkauf über das Smartphone oder die Smartwatch zu bezahlen. Dafür gibt es Dienste wie Apple oder Samsung Pay, Payback oder Google Pay. Außerdem benötigt man ein Gerät mit einer NFC-Funktion (NFC steht für Near Field Communication). Diese sorgt dafür, dass zwischen zwei Geräten eine drahtlose Datenübertragung möglich ist. Bei Zahlung mit dem Smartphone muss keine PIN eingegeben werden, da sich der Nutzer schon beim Freigeben des jeweiligen Gerätes vollständig identifizieren muss. Dafür gibt es eine Sicherheitsprüfung. Je nach Gerät und Kreditinstitut besteht diese aus einem Fingerabdruck, Gesichtsscan, der EIngabe der Geräte-PIN oder anderen Prüfungen. Ob man mit einer Karte kontaktlos zahlen kann, erkennt man an dem Symbol aus vier Wellen, das abgedruckt ist. Dieses befindet sich direkt oberhalb des Kartenchips oder daneben.