Stalking – die Gefahr der wahnhaften Nachstellung
Mancher Star hat sehr fanatische Fans. Das kann so weit gehen, dass sie ihr Objekt der Bewunderung verfolgen und bedrohen. Stalking Opfer in Deutschland sind beispielsweise Franka Potente, Jeanette Biedermann, Martina Hingis und Annemarie Eilfeld.
Stalking ist eine Form der wahnhaften Nachstellung, die nicht nur Prominente betrifft. Im Prinzip kann es jeden treffen, da es keine Opferspezifität gibt. Das macht Stalking so gefährlich und für die Gesellschaft bedeutend. Ein Stalker pirscht sich langsam und unauffällig an sein Opfer heran wie ein Jäger an das Wild. Mit Geduld und Hartnäckigkeit warten Stalker auf ihre Gelegenheit, ihr Opfer anzugreifen. Nachstellungen dieser Art sind wenig akzeptiert in der Gesellschaft und stellen sogar eine strafbare Handlung dar.
Stalking ist strafbar
Seit 2002 ist ein Gesetz in Kraft, das Stalking unter Strafe stellt (§ 238 Strafgesetzbuch: Nachstellung). Zusammen mit dem Gewaltschutzgesetz, das den zivilgerichtlichen Schutz bei Nachstellungen und Gewalttaten verbessern soll, ist es die Rechtsgrundlage für Fälle von Stalking. Allerdings ist im Gesetz nicht ausdrücklich die Rede von Stalking, sondern es heißt Nachstellung. Mithilfe dieses Gesetzes können die Opfer eine einstweilige Verfügung erwirken, die dem Stalker bestimmte Handlungen verbietet, einen bestimmten Abstand vorschreibt oder ein Anrufverbot verhängt. Diese einstweilige Verfügung stellt das Gericht auf Antrag aus.
Natürlich wollen die Gerichte Beweise, wenn jemand behauptet von einem Stalker belästigt zu werden. Hier können Privatdetektive entsprechende Beweise liefern. Im Fall von Stalking stellen die Detektive häufig nicht nur Nachforschungen an, sondern arbeiten auch präventiv. Detektive können die Handlungen des Stalkers transparent machen. Durch klare Beweise können sie unerlaubte Handlungen belegen. So können die Behörden einen Fall von Nachstellung unter anderen Aspekten bearbeiten.
Formen von Stalking
Was alles Stalking sein kann, lässt sich nicht abschließend auflisten. Die Täter sind meist sehr intelligent und richten ihr Handeln auf die Besonderheiten ihres Opfers aus. Es gibt jedoch einige typische Handlungen, die in den meisten Fällen vorkommen.
- wiederkehrende Anrufe
Stalker rufen ihr Opfer zu jeder Tages- und Nachtzeit an, auf dem Festnetz und auf dem Mobiltelefon. Darüber hinaus schicken sie Nachrichten über die verschiedensten Messenger-Dienste – via SMS, Facebook-Messenger oder Whatsapp. Auch Hasskommentare und Beschimpfungen in den sozialen Netzwerken sind beim Stalking sehr weit verbreitet. Hinzu kommen belästigende E-Mails, Notizen an der Tür oder am Auto. Letztere können später als Beweismittel für eine Anzeige dienen.
- unerwünschte Postsendungen
Liebesbriefe aber auch die Übersendung von toten Tieren können ein Anzeichen für Stalking sein.
- körperliche Annäherung
Stalker verfolgen ihre Opfer bei Spaziergängen oder bei alltäglichen Verrichtungen, lauern ihren Opfern vor der Haustür auf oder dringen sogar ins Haus ein. Häufig kommt es auch zu Verfolgungsfahrten mit dem Auto. Sie versuchen auf diese Weise dem Opfer nahe zu sein.
- Kontaktaufnahme durch Dritte
Stalker nutzen oft unwissende Freunde oder Nachbarn aus, um sich Informationen über ihr Opfer zu beschaffen.
Sachbeschädigungen und Körperverletzung
Verleumdung und Falschaussage
Mit diesen Mitteln versuchen die Stalker ihre Opfer in Angst zu versetzen.
Stalkingopfer sind ihrem Peiniger nicht hilflos ausgeliefert – was die Opfer tun können
Es gibt einige Risikogruppen, die stärker gefährdet sind, Stalking-Opfer zu werden:
Der Anteil an Frauen unter den Opfern ist größer als der Anteil der Männer.
Menschen in medialen Berufen, wie Nachrichtensprecher, Sänger oder Schauspieler, haben ein höheres Risiko.
Personen mit vermehrtem Kontakt mit alleinstehenden Personen (Krankenschwestern, Lehrer, Ärzte oder Professoren) sind ebenfalls prädestiniert, einem Stalker zum Opfer zu fallen.
Da die wiederholten Stalking-Attacken häufig körperliche oder seelische Beschwerden verursachen, sollte der Gestalkte rechtzeitig handeln. Viele der Opfer leiden unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, Depressionen, Angstzuständen oder haben wiederholt Suizidgedanken.
Die nachfolgenden Maßnahmen können den Opfern helfen, sich vor einem Stalker zu schützen:
absolut kein Kontakt mit dem Täter, bewusst jede Kontaktaufnahme ignorieren
E-Mails und Briefe archivieren zur Beweissicherung
ein Stalking-Tagebuch als Beweis führen
Nachbarn, Kollegen, Freunde und Familie informieren
Selbstverteidigungskurs belegen
Gewohnheiten ändern: nicht immer zur selben Zeit das Haus verlassen, den Weg zur Arbeit ändern
E-Mail-Adresse und Telefonnummern wechseln oder sperren
bei der Polizei eine Fangschaltung beantragen
private Unterlagen nicht in den Müll werfen, sondern im Aktenvernichter zerstören
beim Einwohnermeldeamt einen Antrag auf Auskunftssperre stellen
in den sozialen Netzwerken-Accounts sichern oder löschen
zu einer Beratungsstelle gehen
die Polizei einschalten
einen Detektiv beauftragen, Beweismittel zu sammeln
Anzeige erstatten gemäß § 238 StGB und einen Anwalt für Strafrecht einschalten
eine einstweilige Verfügung erwirken
Nachfolgende Beratungsstellen helfen den Opfern:
Weißer Ring (Hilfsorganisation für Gewalt- und Kriminalitätsopfer)
Stop Stalking (Hilfe für Opfer und Täter)
Frauenhaus
Hilfstelefon bei Gewalt gegen Frauen (Telefon:0800-116, eine bundesweite Rufnummer)
Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (BFF) hat noch viele weitere Adressen
Stalking in der Statistik
Das Bundeskriminalamt hat für das Jahr 2015 alarmierende Zahlen veröffentlicht. Insgesamt wurden allein in diesem Jahr 20.000 Fälle von Stalking erfasst, wozu auch Cyberstalking gehört. Seit 2008 ist diese Zahl kontinuierlich zurückgegangen, damals waren es etwa 29.000 Fälle. Das sollte jedoch kein Grund sein, die Straftat zu bagatellisieren. Etwa 21.000 Opfer suchten 2015 Hilfe. Es ist auffällig, dass 41 Prozent der Stalker vorher eine partnerschaftliche Beziehung zu ihren Opfern hatten. 3,6 Prozent waren mit dem Opfer verheiratet. Hier wird besonders das Nähe-Verhältnis zwischen Täter und Opfer deutlich.
Die Aufklärungsquote im Fall von Stalking lag 2015 bei 90 Prozent, was nicht zuletzt auf die Nähe des Täters zum Opfer zurückzuführen ist. Diese Quote gibt allerdings nur Auskunft darüber, wie viele Tatverdächtige die Polizei identifizieren konnte. Sie sagt nichts darüber aus, ob das Opfer Anzeige erstattet hat. Mehrheitlich, mit 90 Prozent Anteil, sind Stalkingopfer weiblich, in etwa 30 Prozent der Fälle kommt es zu Gewaltanwendung, in 19 Prozent zu sexueller Nötigung. Dennoch erstatten nur etwa 20 Prozent der Opfer eine Anzeige, nur zwölf Prozent engagieren einen Anwalt.