"Let's Dance" fällt Karfreitag aus
Fans aufgepasst: "Let's Dance" fällt an diesem Freitag, 29. März, aus. Die fünfte Folge der Tanzshow würde eigentlich auf den Karfreitag vor Ostern fallen. Doch wie vielen sicherlich bekannt ist, gilt am Karfreitag ein traditionelles Tanzverbot. Dieser Umstand hat mit dem kirchlichen-religiösen Ursprung des Feiertages zu tun.
An diesem Tag, auch "Stiller Tag" genannt, gedenkt Deutschland an den Tag der Kreuzigung Jesus Christus. Demzufolge steht der Karfreitag im Zeichen der Trauer und der Stille. Das bedeutet auch, dass öffentliche Formen der Ausgelassenheit gesetzlich verboten sind. Das betrifft öffentliche Sportveranstaltungen, Konzert, Diskotheken - und auch Tanzshows im TV wie "Let's Dance".
RTL zeigt Karfreitag Best-Of-Ausgabe
Das Tanzverbot am Karfreitag wird in Deutschland ernst genommen, auch wenn es sich bei einem Verstoß nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Einzelne tanzende Personen können dabei zwar nicht belangt werden, allerdings der Ausrichter. Im Fall von "Let's Dance" wäre das der Kölner Sender RTL.
Da durchaus mit einer höheren Geldstrafe (in Bayern bis zu 10.000 Euro) zu rechnen ist, wenn man eine Tanzveranstaltung organisiert, streicht RTL die Live-Show aus dem Programm. Dafür gibt es eine Best-Of-Ausgabe ab 20:15 Uhr mit dem Titel: "Let's Dance: Die Magic Moments der Profis". Am 5. April geht es dann wie gewohnt im normalen "Let's Dance"-Takt weiter.