Wegen sexueller Belästigung: Marc Terenzi will freiwillig vor Gericht

Er will Freispruch

Nach dem Vorwurf einer sexuellen Belästigung will Marc Terenzi eine Auflage des Amtsgerichts Borna nicht ableisten, sondern freiwillig sein Verfahren fortsetzen!

Marc Terenzi: Vorwurf sexueller Belästigung

Marc Terenzi (45) musste sich Mitte März wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung vor Gericht verantworten. 2022 soll der Sänger der damals 15-jährigen Tochter seiner Ex-Freundin Anja R. (36) an den Po gefasst haben soll. Doch Marc Terenzi bestreitet das, hält sich für unschuldig.

Tatsächlich endete das Verfahren ohne Schuldspruch. Es gab allerdings die Auflage eines sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs. Marc Terenzi muss innerhalb von drei Monaten das Gespräch mit dem Mädchen aufsuchen. Doch das hat der Musiker bis heute nicht gemacht - und offenbar wird er es auch nicht tun.

 

Marc: "Ich bin kein Täter"

Gegenüber "Bild" sagte Marc Terenzi: "Ich will keinen Täter-Opfer-Ausgleich. Ich bin kein Täter, will einen Freispruch erster Klasse. Ich werde meine Unschuld vor Gericht beweisen." Er betonte zudem: "Es war das schlimmste Jahr meines Lebens, ich konnte ein Jahr nicht arbeiten."

Sein Anwalt Dr. Andreas Hohnel (56) äußerte sich diesbezüglich: "Mein Mandant erhält nach wie vor keine Aufträge. Dies liegt auch daran, dass die Kindsmutter nach der letzten Verhandlung im Internet verbreitet hat, Marc sei Täter, sonst gebe es keinen Täter-Opfer-Ausgleich. Seine Schuld wurde aber nicht festgestellt, deshalb wollen wir den Prozess fortsetzen."

Anja: "Es ist einfach nur traurig"

Marc Terenzis Ex-Freundin Anja sagte daraufhin zu "Bild": "Das konnte ich mir ja denken, dass er so vorgehen wird. Ich habe nichts anderes von ihm erwartet und nicht geglaubt, dass da eine Einsicht von ihm kommt. Es ist einfach nur traurig." Sie hofft für ihre mittlerweile 17-jährige Tochter, dass sie das alles durchstehen wird und der Jugend- und Opferschutz nicht auf der Strecke bleibt.

Doch wie geht es jetzt weiter? Der Pressesprecher des Amtsgerichts Borna erklärte gegenüber der Zeitung: "Leistet der Angeklagte die Auflage nicht, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Die Hauptverhandlung ist dann von vorn zu beginnen, wenn seit der letzten Hauptverhandlung mehr als drei Wochen vergangen sind."