Als die NPD im September auf Wählerfang ging benutzte die rechtsextreme Partei Helene Fischers Mega-Hit „Atemlos durch die Nacht“. Diese Tatsache erzürnte die Sängerin, sie ging juristisch dagegen vor. Wie SPIEGEL berichtet, dies nun auch mit Erfolg.
Niederlage in Thüringen
Zunächst habe Helene Fischer gegen die Partei eine einstweilige Verfügung erlassen. Aufgrund eines Antrages der NPD wurde diese jedoch aufgehoben. Helene Fischers Anwalt, Medienrechtler Helge Reich, habe gegen diese Entscheidung jedoch am thüringischen Oberlandesgericht Berufung eingelegt. Sein Argument lautete: Die NPD missbrauche durch die Verwendung des Fischer-Hits die Sängerin für ihre Zwecke. Da Helene Fischer keine der Ansichten der rechtsextremen Partei teile, sei die Verwendung von „Atemlos durch die Nacht“ nicht zulässig.
Laut SPIEGEL wehrte sich die Partei mit dem Argument, die Verwendung sei nicht ehrenrührig und sie habe den Song nicht als Hymne oder Wahlkampf-Song verwendet. Das Gericht jedoch stellte sich auf Helene Fischers Seite: Es sei nicht ausgeschlossen, dass der Ruf der Sängerin durch das Spielen von „Atemlos durch die Nacht“ während des Wahlkampfs der NPD geschädigt würde. Außerdem läge die Entscheidung, sich bewusst unpolitisch zu geben bei Künstler. Die Ziele der NPD würden zudem nur von einem geringen Teil der Bevölkerung geteilt.
Neben Helene Fischer hatten auch die Band Wir sind Helden und die Karnevalscombo die Höhner gegen die Verwendung ihrer Titel im Wahlkampf der NPD Einspruch erhoben. Die Wahlkampfpolitik hatte der NPD kein Glück gebracht: Das vernichtende Ergebnis lautete 3,6 Prozent.