Es ist der größte Hit von De Randfichten: „Lebt denn der alte Holzmichl noch…?“ schoss ein wie eine Rakete und schaffte es bis ganz oben in die Single Charts. Auf vielen Volksfesten quer durch die Republik wurde das Lied gespielt, es folgten Fernsehauftritte und viele Preise. Das war im Jahr 2004. Jetzt klagt der Münchner Komponist und Produzent Hermann Weindorf gegen De Randfichten. In der Klageanschrift heißt es: Er fordert seinen Anteil am finanziellen Erfolg und will endlich die offizielle Anerkennung als künstlerischer Produzent des Hits. De Randfichten behaupten wiederum, Weindorf hätte keinerlei Ansprüche.
Wie kam es überhaupt zu der Klage? De Randfichten hatten das Lied in den Unterföhringer Weryton Studios (Landkreis München) bei Hermann Weindorf eingespielt. Laut Weindorf wurde das Lied unter seiner Regie produziert und aufgenommen, außerdem habe er Teile der Musik geschrieben. Aus diesen Gründen forderte er seinen Anteil am Gewinn ein. De Randfichten aber wollen von all dem nichts wissen. Sie behaupten, Weindorf wäre kein Produzent, sondern nur Studioinhaber. Und für seine technische Leistung hätten die Randfichten ihn auch bezahlt.
Wer hat nun Recht? In der Verhandlung am vergangenen Mittwoch (24.10.2012) bemühten sich die Richterinnen um eine friedliche Beilegung des Streits. Da keine Verträge existieren, einigten sich beide Seiten auf eine akzeptable Pauschalsumme für Weindorf, die außergerichtlich berechnet wird. Dafür müssen De Randfichten ihre Verkaufszahlen offenlegen, um die Summe beziffern zu können. Kommt es zu keiner Einigung, dann wird der Prozess Ende Januar 2013 fortgeführt.