Im Juli 2015 stürzte Michael Wendler schwer bei den Dreharbeiten zur RTL-Show „Zurück in den Dschungel“. Er flog im freien Fall aus 50 Metern Richtung Boden und wäre auf dem Boden aufgeschlagen, hätte er sich nicht mit seiner Hand abgestützt. Die Folgen waren ein komplizierter Bruch der Hand, der mehrere Operationen erforderte, sowie zahlreiche Prellungen, Blutergüsse und ein Bänderriss. Wer ist Schuld an dem Unglück? War das Seil zu lang? Fragen über Fragen, die damals aufkamen. Für den Wendler galt es erstmal sämtliche Konzerte abzusagen, da es ihm unmöglich war, aufzutreten. Außerdem konnte er auf seiner Pferderanch nicht mehr mitarbeiten, keine Fahrzeuge dort mehr führen, wie er erklärte. An diesem Mittwoch nun findet die Gerichtsverhandlung statt: Es geht um Schadensersatz, den Michael Wendler vor allem für die Folgekosten nach dem Unfall verlangt.
Das fordert Michael Wendler
40 Konzerte sind nach dem Unfall von Michael Wendler ausgefallen. Heute zieht der Schlagersänger nun in Köln vor Gericht gegen die TV-Produktionsfirma ITV. „Abartig! Die Gegenseite versucht sich rauszuwinden. Die weigern sich zu zahlen und schieben die Schuld der Stunt- und der Seilfirma zu. Aber die kommen da nicht raus. ITV ist verantwortlich!” so Michael Wendler gegenüber der Bild-Zeitung. Miriam Müller, Sprecherin des Landgerichts Köln, habe gegenüber der Zeitung bestätigt: „Der Kläger macht Schadenersatzansprüche in Höhe von 230.000 Euro geltend. Dieser bezieht sich größtenteils auf einen Verdienstausfallschaden. […].“