Dieter Bohlen scheitert in Straßburg

Gerichtsklage

Weil er seine Menschenrechte durch eine Werbung der Zigarettenmarke „Lucky Strike“ verletzt sah, klagte Pop-Titan Dieter Bohlen in Straßburg. Doch seine Beschwerde wurde abgewiesen.

Pop-Titan, „DSDS“-Urgestein und Musikproduzent Dieter Bohlen scheitert bei Menschenrechtsklage in Straßburg.

Medienberichten zufolge habe Dieter Bohlen beim Europäischen Gerichtshof Klage erhoben: Seine Menschenrechte seien durch eine Werbung der Tabakmarke „Lucky Strike“ verletzt worden. Die Richter in Straßburg sahen das Privatleben des Pop-Titanen jedoch nicht gefährdet und wiesen die Klage ab. Prinz August von Hannover erging es mit einer Werbung der Marke ähnlich. Auch er klagte, doch der Gerichtshof sah keinen Grund für eine Menschenrechtsverletzung.

Dieter Bohlen klagt

2003 benutzte der Tabakwaren-Hersteller „Lucky Strike“ Dieter Bohlens Namen unerlaubt für eine Plakatwerbung, was Dieter Bohlen als Verletzung seiner Privatsphäre wahrnahm. Der Musikproduzent zog daraufhin vor den Straßburger Gerichtshof.

Im gleichen Jahr war Dieter Bohlens Buch „Hinter den Kulissen“ erschienen, in welchem er etliche Passagen schwärzen lassen musste, da sich viele Prominente in ihrer Privatsphäre beschnitten sahen. Auf dem Werbeplakat von „Lucky Strike“ stand der Satz „Schau mal lieber Dieter, so einfach schreibt man super Bücher!“, wobei die Worte „lieber“, „einfach“ und „super“ geschwärzt waren.

Bei Prinz August von Hannover bildete „Lucky Strike“ eine zerknitterte Zigarettenschachtel mit den Worten „War das Ernst? Oder August“, nach einer heißen Diskussion des Prinzen mit einem TV-Journalisten, ab.