Gericht gibt Melanie Müller recht
Der Krach am Ballermann zwischen Jürgen Milski und Melanie Müller ist beigelegt. Ein Gericht gab der „Dschungelqueen“ recht: Der Song „Du bist es vielleicht“ sei nicht nur für den „Big Brother“-Star geschrieben worden.
Mehrere Wochen stritten sich Stimmungssänger Jürgen Milski und Ex-Erotik-Model Melanie Müller. Es ging um den Song „Du bist es vielleicht“, den die beiden am 23. Mai 2014 veröffentlicht haben. Die Zusammenarbeit lief nicht optimal, weshalb sich Milski von seiner Duettpartnerin trennte und sie sogar aus dem „ZDF-Fernsehgarten“ auslud. Diese kam damit gar nicht klar und beschuldigte Jürgen Milski des Song-Diebstahls. Dann veröffentlichte Jürgen Milski auf seiner Facebook-Seite einen Zeitungsartikel, in dem es um einen Auftritt von Melanie Müller ging. Angeblich sagte sie bei diesem:
„Ihr habt eine höchstpersönliche Einladung von mir, Jürgen Milski aufs Maul zu hauen!“
Damit erreichte der Streit ungeahnte Dimensionen. Bei Facebook äußerte sich der Sänger zu dieser Aussage: „Das ist Anstiftung zur Körperverletzung und so etwas finde ich nun überhaupt nicht mehr lustig!“
Auf Nachfrage von SchlagerPlanet, wie es zu dem Bruch der beiden Sänger kam und ob sich die beiden vor Gericht wiedersehen, entgegnete Jürgen Milski:
„Ich möchte dazu gar nichts mehr sagen, weil das Niveau mittlerweile so unterirdisch ist, dass es mir jetzt wirklich schon peinlich ist, mit dieser Person in Verbindung gebracht zu werden!!“
Auch wollten wir wissen, ob der Stimmungssänger von seiner ehemaligen Duettpartnerin enttäuscht sei und sich vielleicht in ihr geirrt hat:
„Es passiert, dass man sich in Menschen täuscht und in unserer Branche hat es natürlich unschöne Auswirkungen, da es ja schnell zur öffentlichen Schlacht wird. Ich möchte meine Energie aber nicht weiter verschwenden und mich lieber auf meine zukünftigen Projekte konzentrieren, nach vorne schauen und dieses Kapitel unter Lebenserfahrung abheften!!!“
Den Song „Du bist es vielleicht“ hat der Kölner mit Sängerin Anika Zietlow aufgenommen. Hier scheint die Zusammenarbeit besser zu laufen, denn Jürgen möchte nichts aus den Einnahmen haben – alles soll in Anikas Tasche fließen.
Einstweilige Verfügung gegen Jürgen Milksi
Auf dem Höhepunkt der Eskalation des Streits erwirkte Melanie Müller beim Landgericht Stuttgart eine Einstweilige Verfügung gegen Jürgen Milksi. Diese hat der Ballermmann-Sänger nun laut Angaben der BILD akzeptiert.
In einem aktuellen Artikel heißt es sinngemäß: Jürgen Milski darf nun nicht mehr öffentlich behaupten, das Lied „Du bist es vielleicht“ sei für ihn geschrieben worden und Melanie Müller der Lüge bezichtigen, wenn sie sage, es sei für sie verfasst worden. Sollte er sich nicht daran halten, drohen ihm entweder eine Geldstrafe von 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft. Die Gerichtskosten muss Jürgen Milksi tragen, der Streitwert betrug laut BILD 15.000 Euro.
Diese Information sind von den Künstlern bislang nicht bestätigt.