Gratis-Downloads im Internet? Legale Tauschbörsen? Kostenloses Filesharing? Eine Grauzone in Deutschland! Auch heute noch laden sich Tausende Menschen illegal Musik aus dem Internet und machen sich selbst zum Urheberrechtsverletzer – viele sogar unwissentlich! Doch wie ein altes Sprichwort sagt: Dummheit schützt vor Strafe nicht!
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Laut anwalt24.de versendet die Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag des Plattenlabels EMI Recorded Music GmbH Abmahnungsschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Album „Best of“ von Helene Fischer durch Filesharing.
Die Forderung von Verletzern des Urheberrechts beträgt 1.200 € Schadensersatz sowie eine Unterlassungserklärung. Es wird ihnen vorgeworfen, das Album in einer Tauschbörse anderen Usern öffentlich zugänglich gemacht zu haben, ohne Einverständnis des Rechteinhabers. Die meisten User einer Tauschbörse sind sich dessen noch nicht einmal bewusst, dass sie beim Herunterladen von Musik auch dabei allen anderen Nutzern der Tauschbörse diese Datei zugänglich machen.
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