Ein Dämpfer für Angelo Kelly. Das Amtsgericht Haßfurt in Bayern hat den Musiker zu einer Geldbuße von 3000 verurteilt. Der Grund: Sein damals vierjähriger Sohn William stand bei einem Konzert im Juli 2019 auf Schloss Eyrichshof mindestens 30 Minuten auf der Bühne und sang dort auch einen eigenen Song. Das stufte der Richter als Kinderarbeit ein.
Angelo Kelly wegen Kinderarbeit verurteilt – er will dagegen ankämpfen
„Er ist schuldig, als Arbeitgeber verbotenerweise ein Kind beschäftigt zu haben“, zitiert die „Bild“ den Richter. Der Auftritt des Vierjährigen sei ein Paradebeispiel für einen Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz, heißt es weiter.
Der Bayerische Rundfunk schlüsselt darüber hinaus das Urteil wie folgt auf: Angelo Kelly sei in dem Moment des Auftritts sowohl Sorgeberechtigter als auch Arbeitgeber gewesen. Da William auch ein eigenes Lied gesungen habe, sei der Auftritt auch keine „geringfügige Hilfeleistung“ gewesen. Auch ein Arbeitsvertrag sei für diesen Tatbestand nicht nötig.
Der Richter bestätigte damit ein vorheriges Bußgeld der Regierung von Unterfranken. Diese hatte Angelo Kelly zu einer Strafe von 5000 Euro verdonnert. Angelo Kelly weigerte sich aber zu zahlen. Im jetzigen Urteil wurde der Betrag nun abgesenkt.
Angelo Kelly: William ist nicht zum Auftritt gezwungen worden
Angelo Kelly sagte der „Bild“, dass ihm das Wohlergehen seiner Kinder das höchste Gut sei und William nicht gezwungen worden sei auf die Bühne zu gehen. Er will das Urteil nicht anerkennen und Einspruch einlegen.
Doch genau diese Begründung schmetterte der Richter bereits im jetzigen Urteil ab. Ob ein Kind eine Tätigkeit freiwillig oder gerne mache, spiele im Gesetz keine Rolle. Und auch die Familientradition, auf die sich Angelo beruft, tue nichts zur Sache. Der Richter stufte Williams Performance als längeren Auftritt in einer Profi-Musiker-Gruppe ein.
Angelo Kelly und sein Anwalt sehen das allerdings anders und wollen weitere Rechtsmittel einlegen. Der Anwalt sagte der „Bild“: „Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine ‚Beschäftigung‘ darstellen soll.“ Das hätten auch bisherige Urteile zu ähnlichen Vorwürfen bestätigt, so der Anwalt.