Gabalier: Frauenrechte und „Fesche Madln“
In den letzten Tagen hagelte es Kritik an der alten Textversion der Bundeshymne, die Andreas Gabalier bei einem Event sang. Nun erklärt der VolksRock'n'nRoller gegenüber SchlagerPlanet, wie er zu Volksliedgut und Frauen steht.
Er ist redegewandt, gebildet und hat auch noch einige Semester Jura studiert. Dies kommt dem aktuell sehr gefragten und umjubelten Bühnenstar Andreas Gabalier nun zugute. Von verschiedenen Seiten hagelte es in den letzten Wochen Kritik an seiner Textversion der österreichischen Bundeshymne, die er bei einem Formel 1 Event sang.
Insbesondere Frauenrechtlerinnen meldeten sich zu Wort. Denn: Eine Textpassage der Bundeshymne, die Andreas Gabalier sang, lautete „Österreich, die Heimat großer Söhne“. Diese Passage sei im Jahr 2012 per Gesetz geändert worden und müsse nun auch die Töchter Österreichs beinhalten, so die Meinung der Kritiker. Nun kontert der Sänger mit einer Klarstellung erbost zurück. Wer ihn dabei beriet, bleibt offen. Seine öffentliche Erklärung ist von ihm allein unterschrieben.
Andreas Gabalier zur Bundeshymne aktuell im SchlagerPlanet Interview
Gegenüber SchlagerPlanet.com erklärt der „Fesche Madln“-Sänger: „Ich bin kein Politiker. Ich glaube nicht, dass es meine Aufgabe ist, mich für die Rechte der Frauen einzusetzen oder da eine Kampagne aufzuziehen. Das ist die Aufgabe der Politiker und nicht die von mir als Musiker. Ich habe eine Meinung zu unserer Hymne, das ist ein Stückerl unseres Kulturguts, ein literarisches Werk, das in meinen Augen geschützt gehört. Das kann man sich auch als Politiker oder Gesetzgeber nicht herausnehmen, das zu ändern.“
Auch wenn ihn die aktuelle Diskussion zur österreichischen Bundeshyme verärgert, möchte er sich einem modernen Rollenverständnis von Frauen und Männern nicht verschließen: „Ihr seid’s ja keine Hascherl. Wir sind im Jahr 2014, ich denke, da ist das eh schon klar, dass man die Frauen schätzt und auch mit dem nötigen Respekt gegenüber tritt. Es wird immer wieder welche geben, die damit auch heute noch nichts anfangen können. Ich bin da eigentlich sehr offen gegenüber. Ich finde nur nicht, dass man das bei einem literarischen Werk machen muss.“
Kritik an Bundeshymne Text von Andreas Gabalier
Aktuell meldete sich beispielsweise Sänger-Kollegin Christina Stürmer im „Seitenblicke Magazin“ zu Wort und erklärte: „Ich finde es von ihm verantwortungslos und nicht korrekt. Die Töchter stehen seit 2012 in der Bundeshymne, das ist einfach Gesetz.“ Seine Songs wie Sweet little Rehlein oder Zuckerpuppen sprächen zudem nicht für ein modernes Rollenverständnis von Frauen.
Aktuelle Klarstellung von Ex-Juradstudent Andreas Gabalier
In zahlreichen Interviews, wie z.B. mit „Österreich“ hatte er es bereits in den letzten Wochen erklärt: „Die Originalversion hat uns jahrzehntelang stolz und glücklich gemacht, man kann sie nicht ändern.“ Doch nun scheint im die brisante Mediendebatte endgültig zu bunt geworden zu sein! In einem Schreiben an das österreichische Volk, das er auf seiner Facebook-Seite veröffentlichte, heißt es:
„Liebes Österreich,
ich habe mich für eine große, verstorbene Dichterin und deren literarisches Werk stark gemacht. Und das aus Überzeugung so wie es eigentlich alle Künstler Österreichs machen sollten.
Weiter heißt es in dem Schreiben des ehemaligen Grazer Jurastudenten.
„Der Gesetzesbeschluss von 2012 bzgl. der Textänderung der Originalfassung unserer Bundeshymne ist mehr als fragwürdig, da der Gesetzgeber zum einen dem Urhebergesetz anscheinend nicht Folge zu leisten hat und es zum anderen laut diesem Beschluss ausschließlich der Republik Österreich gestattet wurde, den neuen Text auf Veranstaltungen der Republik Österreich zu singen.“
Im weiteren Verlauf des Textes beruft sich der Entertainer darauf, dass es Künstlern gar nicht gestattet sei, bei Privatveranstaltungen wie dem Formel 1-Event die neue Version der Bundeshymne zu singen.
Weiter heißt es im Original seiner Erklärung:
„Ich bin auch der Meinung, dass man sich auf diverse andere Art und Weise für die Rechte unserer Frauen im Land einsetzen kann und soll, als sich im österreichischen Volksliedgut zu vergreifen.“
Er möchte auch nicht aufgrund seines Songs „Sweet little Rehlein“, der mit einem Augenzwinkern gemeint sei, Frauen mit Wildtieren verglichen sehen, erklärt der Liedermacher.
Abschließend - nicht ohne eine große Portion Zynismus und Verärgerung um die Diskussion - erklärt Andreas Gabalier:
„Zeitgemäß sollten wir uns vielleicht auch überlegen, den Stephansdom in Wien in den Stephanien Dom umzutaufen, Mozart auf seinen Bildern die Haare zu schneiden, weil seine Frisur veraltet ist und dem Lindwurm in Klagenfurt Brüste umzuhängen, weil unsere Geschichte nicht mehr in diesem verkrampften Gender Wahnsinn hineinpasst.“
Das Schlusswort der Erklärung heißt:
„Nur das Original ist legal.“
Unterstützung aus der Politik für Andreas Gabalier
Ähnlich wie Andreas Gabalier sieht das auch FPÖ-Mann Hans-Christian Strache und erklärt der Zeitung „Österreich“: Ich habe immer gesagt: „Der Originaltext der großen Österreicherin Paula Preradovic soll nicht abgeändert werden. Die neue Version ist gegen den eklatanten Mehrheitswillen der Bevölkerung beschlossen worden. Jetzt erleben wir zivilen Ungehorsam. Die Bevölkerung singt ja weiter das Original.“
Mit seiner öffentlichen Stellungnahme ist die Diskussion um das Formel 1-Konzert und den Text der Bundeshymne von Andreas Gabalier in eine neue Runde gegangen. Redaktionen aus Medien, Politik und Musik sind zu erwarten.