Michael Wendler verurteilt! Gericht bestätigt hohe Geldstrafe!
Das Duisburger Landgericht hat die Verurteilung von Michael Wendler wegen Beihilfe zur Vereitelung einer Zwangsvollstreckung weitgehend bestätigt. Der Schlagersänger muss eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen.
Urteil wegen umstrittener Rechte-Übertragung
Der Fall dreht sich um Urheberrechte an mehr als 150 Liedern und die Marke „Wendler“. Diese Rechte lagen ursprünglich bei seiner Ex-Frau.
Als eine Forderung von rund 120.000 Euro im Raum stand, sollen Wendler und seine Ex-Frau die Rechte wieder auf ihn übertragen haben – und damit Vermögenswerte unrechtmäßig entzogen haben, so die Einschätzung des Gerichts.
Möglichkeit zur Revision
Wendler hatte die Vorwürfe stets bestritten und war gegen das Urteil der Vorinstanz in Dinslaken in Berufung gegangen. Das Duisburger Landgericht bestätigte die Entscheidung jedoch weitgehend. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, eine Revision beim Oberlandesgericht bleibt möglich.
Der Sänger geriet in den vergangenen Jahren mehrfach in die Schlagzeilen – nicht nur wegen finanzieller Streitigkeiten. 2020 sorgte er für Empörung, als er in einem Video die Corona-Politik der Bundesregierung scharf angriff und Deutschland in einem skandalösen Vergleich erwähnte. Auch auf Telegram verbreitete er wiederholt umstrittene Inhalte und Verschwörungstheorien. Ob Wendler nun den nächsten juristischen Schritt wagt oder das Urteil akzeptiert, bleibt abzuwarten.