Massive Spannungen!
Für den Sänger gleicht die Handlung des Karnevalsvereins einem Schildbürgerstreich. Allerdings befürchtet sein Manager Helmut Werner große Gefahr für seine Branche: "Wo kommen wir denn da hin, wenn einem Künstler Monate nach seinem Auftritt Dinge vorgeworfen werden und dann die Gage zurückverlangt wird."
Heino verteidigte sich und sagte: "Ich habe Halbplayback gesungen! Ich habe jeden Titel auf der Bühne mitgesungen." Sein Manager stärkt ihm seinen Rücken:"Wenn der Veranstalter die Kosten für einen kompletten Live-Auftritt mit Band bezahlen hätte können, dann hätte Heino auch live gesungen." Allerdings soll die Vereinskasse nicht mehr an Geld herausgerückt haben... Fakt ist, dass derzeit große Spannungen schwingen.
Der Volksmusiker kann nicht verklagt werden!
Der gemeinnützige Verein klagt, dass man nicht hinnehmen wolle, dass der Verein einen Halbplayback-Vertrag mit Live-Gesang vereinbart habe, aber "nur einen Vollplaybackauftritt (alles vom Band)" abgeliefert bekommen habe. Heino wehrt sich vehement gegen diese Unterstellung. Zudem falle auf, dass der Verein „wie die Darbietung erfolge, sei Sache des Künstlers“ unterschrieben hat... Ein Eigentor?
Denn dies bedeutet konkret: Im Nachhinein wird es für den Verein schwer werden, erfolgreich zu klagen. Helmut Werner sagt entschlossen: "Fraglich ist, ob der Verein überhaupt über die finanziellen Mittel verfügt, Klage einzureichen. Dem schauen wir gelassen entgegen."
Darüber hinaus wurde der Vertrag zwischen Heinos Management und dem Verein geschlossen."Der Verein kann nach deutschem Gesetz nur das Management, nicht aber Heino persönlich verklagen, weil der Vertrag mit mir abgeschlossen wurde." Na, dann scheint ja alles tutti...