Führerschein: Senioren ab 70 müssen künftig ihre Verkehrstauglichkeit nachweisen
Die EU plant einige Neuerungen zum Führerschein: Unter anderem müssen Senioren ab 70 in Zukunft regelmäßig nachweisen, dass sie noch fahrtauglich sind.
EU-Änderungen zum Führerschein
Die EU plant eine große Führerscheinreform, um die Straßen Europas sicherer zu machen. Unter anderem soll künftig die Verkehrstauglichkeit von Autofahrern über 70 Jahren alle fünf Jahre überprüft werden. Bisher gilt in Deutschland diesbezüglich keine Grenze. Wer seine Führerscheinprüfung bestanden hat, erhält im Regelfall eine lebenslange Fahrerlaubnis. (Ausnahmen gibt es nur in bestimmten Situationen, wenn die Behörden eingreifen müssen und gegebenenfalls der Führerschein entzogen werden muss.)
Doch das soll sich nun ändern! "Sicheres Fahren ist entscheidend für unsere Bemühungen, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten bis 2030 zu halbieren", erklärt EU-Kommissarin Adina Valean. Allein im Jahr 2022 kamen in der EU mehr als 20.000 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben. Im Fokus der Reform stehen auch Senioren in ganz Europa. Denn bisher wird die Fahrtauglichkeit bei Autofahrern ab 70 Jahren nur in manchen Ländern regelmäßig geprüft. Doch jetzt soll das für alle Mitgliedsstaaten einführt werden.
Neue Regeln zur Gültigkeit des Führerscheins
Dem Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission zufolge sollen mit der Reform die Gültigkeit der Führerscheine verändert werden. Diese wären dann EU-weit 15 Jahre gültig. Zudem sollen Führerscheine digital werden, um die Erneuerung auch online realisieren zu können.
Eine Ausnahme gibt es jedoch für Senioren ab 70. Denn hier gilt die 15-jährige Gültigkeit nicht mehr. Ihre Führerscheine sind dann nur noch fünf Jahre gültig. Damit soll gewährleistet werden, dass Senioren regelmäßig ihre Fahrtauglichkeit überprüfen lassen.
Wie diese Überprüfung aussieht, soll allerdings weiterhin Entscheidung der einzelnen Mitgliedsstaaten sein. Es könnte also auch dabei belassen werden, dass der Fahrer bei der Erneuerung seines Führerscheins selbst versichern muss, dass er noch fahrtauglich ist. Sollte "bei der Abwicklung der Formsachen" jedoch deutlich werden, dass der Antragsteller nicht (mehr) den medizinischen Standards entspricht, könne er zu einer medizinischen Untersuchung verpflichtet werden, heißt es in dem Entwurf zur Führerscheinreform.