Strafe droht: Diese Sticker gehören nicht aufs Auto
Wer sich die Autos anderer anschaut, entdeckt oftmals Aufkleber auf der Heckscheibe. Die Arten dabei sind vielfältig. Ob es nun der Sticker des Lieblingsvereins ist oder ein Aufkleber, der mitteilt, dass Baby Mia mit im Auto mitfährt, ist dabei völlig egal. Es gibt jedoch Aufkleber, die nicht aufs Auto dürfen. Wenn man es dennoch tut, riskiert man Bußgelder. Sich im Vorfeld zu informieren, vermeidet Ärger und zusätzliche Kosten. Wir klären auf.
Zunächst einmal muss man unterscheiden zwischen Aufklebern, die freiwillig angebracht werden, und solchen, die laut der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) Pflicht sind. In der StVZO ist genau festgelegt, welche Sticker erlaubt sind und welche nicht. Zu den Pflicht-Aufklebern, die unbedingt aufzubringen sind, gehören die Umwelt-Plakette auf der Frontscheibe, der TÜV-Sticker auf dem Nummernschild oder eie Vignette. Oft findet man auf bestimmten Fahrzeugen auf der Heckscheibe einen blauen Aufkleber mit weißen Ziffern. Dies soll anzeigen, dass das Fahrzeug ein Taxi, ein Unber oder ein Carsharing-Auto ist.
Zu den freiwilligen Aufklebern gehören Klebefolien, Sticker von einer Reise, Aufkleber von einer Lieblingsband oder einem Lieblingsverein. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass es für diese Art von dekorativen Elementen strenge Regelungen gibt. Wer sie falsch anbringt oder sich nicht an die vorgeschriebenen Größen hält, muss mit einem Bußgeld. Wer zum Beispiel einen Aufkleber anbringt, der größer als 0,1 Quadratmeter ist oder mehr als ein Viertel der Heckscheibe ausmacht, benötigt eine Genehmigung, die bei einer Kontrolle auch vorgezeigt werden muss. Kauft man sich eine Folie oder ein Aufkleber im Fachhandel, muss man sich generell keine Sorgen machen, da es die Genehmigung gleich mit dazu gibt. Bestellt man dagegen etwas bei Amazon, muss man genau darauf achten, ob diese dabei ist. Manchmal ist das nämlich nicht der Fall. Der Hintergrund ist die Sicherheit. Aufkleber können nämlich zum einen die Sicht versperren und zum anderen das Bruchverhalten der Heckscheibe verändern. Das ist der Grund, wieso die Scheibeneinfassung niemals einen Sticker haben darf.
Auf der Frontscheibe sind Aufkleber nach der StVZO strengstens verboten. Hier dürfen nur die Umweltplakette und die Vignette für eine Fahrt ins Ausland angebracht sein. Es versteht sich eigentlich von selbst, aber Aufkleber mit Beleidigungen gehören nicht auf das Auto. Meistens jedoch wird hier keine Strafe verhängt, das dies als freie Meinungsäußerung gilt. Es sei denn, der Sticker richtet sich gegen eine bestimmte Gruppe oder Person. Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 65 Euro.