Die Straßenverkehrsordnung regelt alles, was man im Straßenverkehr beachten muss. Doch immer wieder gibt es auch Auseinandersetzungen vor Gericht, weil eine Partei eine Regel anders auslegt als die andere. Dies wird noch verstärkt durch den umgangssprachlichen Gebrauch so mancher Wörter, die eigentlich so nicht gemeint sind. Zwei solcher Wörter sind Rückwärtsfahren und Zurücksetzen. Im Alltag werden beide Begriffe synonym gebraucht. Dabei bedeuten sie jedoch etwas anderes. Je nachdem, was von beiden man als Autofahrer getan hat, hat dies im Falle eines Unfalls komplett andere Folgen.
Im rechtlichen Sinne unterscheiden sich die beiden Begriffe voneinander. Die wichtigste Frage ist hierbei: Herrschte stehender oder fließender Verkehr, als der Autofahrer im Rückwärtsgang unterwegs war? Am besten lässt sich der Unterschied anhand eines Beispiels erklären. Wenn man auf dem Parkplatz eines Supermarktes rückwärts einparkt, setzt man zurück. Hat man beim Fahren eine Querstraße zum Abbiegen verpasst und legt den Rückwärtsgang ein, fährt man rückwärts. Denn auf dem Parkplatz herrscht stehender Verkehr, im letzten Fall ist der Verkehr fließend. Der Unterschied ist oft nicht ganz einfach. Es gibt genug Klagen und Gegenklagen.
Wichtig sind auch die Konsequenzen eines Unfalls in beiden Fällen. Wer im stehenden Verkehr einen Unfall verursacht, also zurückgesetzt hat, muss laut Bußgeldkatalog wegen des Verstoßes gegen die allgemeine Sorgfaltspflicht 35 Euro bezahlen. Der Vorfall ist damit erledigt. Anders sieht es dagegen beim Rückwärtsfahren aus. Da hier fließender Verkehr herrscht, hat man als Autofahrer eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dies besagt §9 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung. Dementsprechend höher fallen auch die Strafen aus. Wer beim Rückwärtsfahren andere gefährdet hat, muss 80 Euro bezahlen. Ist es dabei sogar zu einem Unfall gekommen, sind 100 Euro fällig. Zusätzlich gibt es einen Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg.