Autofahrer ahnungslos: Diese Fehler beim Parken werden teuer
Jeder, der mit dem Auto unterwegs ist, kennt Situationen, in denen man es ganz besonders eilig hat und dringend einen Parkplatz sucht. Und wie so oft in solchen Momenten scheint es wie verhext: Alle Plätze sind belegt. Hektisch sucht man eine Alternative, ob es doch vielleicht noch irgendwo eine kleine Lücke gibt, in die man hineinpasst. Doch meistens parkt man genau dann, wo es eigentlich nicht erlaubt ist. Dann drohen hohe Strafen. Viele Autofahrer sind dabei ahnungslos. Wir klären auf.
Kniffliger Unterschied zwischen Halten und Parken
Fragt man Autofahrer nach ihrer Meinung, wann ein Auto geparkt ist, antworten viele, dass dies der Fall ist, wenn der Fahrer aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist. Zunächst mag diese Aussage sinnvoll erscheinen. Denn steigt der Fahrer nicht aus, sehen dies die meisten als Halten an. Doch laut Interpretation der Straßenverkehrsordnung darf ein Autofahrer das Fahrzeug verlassen, während er hält. Die Polizei bestätigt, dass jemand sein Fahrzeug noch nicht verlässt, wenn er aussteigt. Bleibt der Autofahrer in Sichtweite des Autos, kann er zu jeder Zeit wieder einsteigen und damit aktiv in den Verkehr eingreifen. Das fällt dann unter den Begriff des Haltens. Dagegen zählt es als parken, wenn das Auto länger als drei Minuten steht oder man sich komplett vom Fahrzeug entfernt.
Parken an Stellen ohne Halteverbotsschild
Die Annahme, dass man überall dort parken kann, wo es kein Halteverbotsschild gibt, ist ebenfalls ein weit verbreiteter und teurer Irrtum. Wer nach diesem Prinzip handelt, muss mit einem richtig saftigen Bußgeld rechnen. Es gibt nämlich Stellen, an denen man trotz eines fehlenden Schildes nicht parken darf. Dazu gehören das Parken im Kreisel, in einer Fußgängerzone oder an einer Haltestelle. Natürlich darf nicht auf der Autobahn, vor einer Grundstückseinfahrt oder -ausfahrt oder auf einem Fußgängerüberweg geparkt werden. Ein Verstoß gegen diese Ausnahmen kann Bußgelder im dreistelligen Bereich und einen Punkt in Flensburg bedeuten. Sogar für das Halten in zweiter Reihe kann es ja nach Umständen bis zu 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg geben. Richtig teuer wird es immer, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird oder zu Schaden kommt.
Darf man als Mann auf einem Frauenparkplatz parken?
Für viele scheint es selbstverständlich, dass ein Mann sein Auto natürlich nicht auf einem Frauenparkplatz abstellen darf. Viele rechnen dann mit einem Bußgeld. Das ist jedoch ein Irrtum. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Frauenparkplätze nicht gesondert ausgewiesen. Also darf ein Mann auf einem Frauenparkplatz parken. Dies gilt jedoch nicht, wenn sich ein solcher auf einem Privatgelände befindet und dieser auch so gekennzeichnet ist. Wer dann als Mann dort parkt, kann bestraft werden, da auf einem Privatgrundschütz das Hausrecht des Betreibers gilt.
Als Autofahrer sollte man also ganz genau wissen, wo man sein Auto abstellen darf und wo nicht. Je nach Schwere des Verstoßes können sehr hohe Strafen, die richtig ins Geld gehen, und ein Punkt in Flensburg drohen. Es ist übrigens ein Irrglaube, dass der Fahrer das Bußgeld bezahlen muss. Laut StVO steht der Halter des Fahrzeugs in der Pflicht. Besser ist es also, diese Fehler beim Parken vermeiden.