Bis zu 5.000 Euro Bußgeld: Millionen Autofahrer betroffen
Nicht mehr lange und in Deutschland stehen die Winterferien vor der Tür. Viele nutzen die Gelegenheit und fahren mit ihren Liebsten in den Winterurlaub. Im Winter sind beliebte Ziele Orte, an denen möglichst viel Schnee liegt. Hier lässt es sich gut Schneemänner bauen, Schlitten fahren und die Pisten unsicher machen. Doch wer an bestimmte Urlaubsziele fährt, sollte unbedingt eine wichtige Pflicht beachten. Sonst kann es bis zu 5.000 Euro an Bußgeld hageln.
Gerade in Gebieten mit einem Winter mit Schnee und Eis ist die Verkehrssicherheit das Wichtigste. Viel zu schnell passieren Unfälle, bei denen es durch die glatten Straßen und die höheren Geschwindigkeiten zu Schwerverletzten und sogar Unfalltoten kommen kann. Um solche Gefahren zu minimieren und alle Verkehrsteilnehmer zu schützen, gibt es in unserem Nachbarland Österreich einige Vorschriften, die es so in Deutschland nicht gibt. Wer sich hier vorher nicht richtig informiert, läuft Gefahr, empfindlich bestraft zu werden. Um das zu vermeiden, ist es wichtig, sich ausreichend zu informieren und die Regeln unbedingt zu beachten.
Bezüglich der Winterreifen besteht in Deutschland nur eine Pflicht, wenn die Situation es erforderlich macht, Winterreifen aufzuziehen. Das bedeutet konrekt, dass laut Straßenverkehrsordnung Fahrzeuge bei Eis, Glätte und Schnee mit entsprechenden wetterfesten Reifen ausgestattet sein müssen. Das sieht in Österreich ganz anders aus. Hier besteht vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres die Winterreifenpflicht auf allen Straßen. Zugelassen sind auch Allwetterreifen. Laut dem ÖAMTC, der dem deutschen ADAC entspricht, müssen solche Reifen allerdings mit "M+S", "M.S." oder "M&S" gekennzeichnet sein, damit sie anerkannt werden.
Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält, riskiert in Österreich ein Bußgeld von 60 Euro. Noch einmal ganz anders sieht es aus, wenn durch das Fehlen der entsprechenden Reifen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Dann steigt die Geldstrafe auf bis zu 5.000 Euro an. Ebenfalls vorprogrammiert ist dann der Ärger mit der Versicherung. Es ist sogar möglich, dass die Polizei dem betroffenen Autofahrer die Weiterfahrt verweigert und ihn sofort aus dem Verkehr zieht. Daher ist es unbedingt notwendig, diese Vorschriften zu beachten. Dann steht jedoch einem schönen Winterurlaub nichts mehr im Wege.